Gebührenfragen:
Rechtsanwälte berechnen ihren Mandanten Gebühren. Für welche Tätigkeit der Rechtsanwalt dem Mandanten welche Gebühren berechnen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Alle in Deutschland tätigen Rechtsanwälte müssen nach diesem Gesetz abrechnen. Rechtsanwälte dürfen die gesetzlich vorgegebenen Gebührensätze nicht unterschreiten.
Um das Kostenrisiko für den Mandanten, der Verbraucher ist, überschaubar zu halten, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale, sofern dafür Kosten angefallen sind, und Umsatzsteuer (§ 34 RVG).
In einem ersten Gespräch können in der Regel auch die Gebührenfragen geklärt werden. Weil die Gebühren gesetzlich geregelt sind, lassen sich Kosten und Kostenrisiko recht verlässlich im Voraus bestimmen.
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe und für die gerichtliche Tätigkeit Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.
Formulare können Sie hier runterladen:
Selbstverständlich halten auch wir diese Anträge für Sie bereit.
Wir sind gerne für SIE da – persönlich, schnell, unkompliziert und kompetent!